Die EU-Verordnung zielt auf eine Verbesserung der Sicherheit sowie der ökonomischen als auch ökologischen Effizienz des Straßentransports ab, indem sie die Verwendung von sicheren und kraftstoffeffizienten Reifen mit niedrigen Geräuschpegeln propagiert. Gleichzeitig wird damit ein Rahmenwerk für die Bereitstellung von industrieübergreifenden und harmonisierten Informationen über bestimmte Reifenparameter eingeführt.
Diese Informationen werden dann dem Verbraucher zu jeder Zeit über technisch orientiertes Werbematerial sowie über die Websites der Hersteller zur Verfügung gestellt. Einige Reifen sind von der Richtlinie allerdings ausgenommen, z.B. runderneuerte Reifen, Offroad-Reifen und Rennreifen.
Die erwarteten, kumulativen Nutzeffekte eines gesteigerten Einsatzes von kraftstoffsparenden Reifen werden neben einer Einsparung von jährlich über 4 Mio. Tonnen CO2 (je nach Geschwindigkeit der Marktveränderungen auch zur Marktentwicklung für Reifen mit verbesserter Nasshaftung führen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER REIFENANBIETER (HERSTELLER, IMPORTEURE)
Bei der Auslieferung von Reifen an Kunden aller Art müssen die Reifen unabhängig von deren Größe und Typ über ein wie oben dargestelltes Reifenlabel verfügen. Reifenanbieter können diese Auflage auch durch Anbringung des Reifenlabels in Form eines Aufklebers an jedem Reifen erfüllen.
Die Reifenlabel-Werte müssen für jeden Reifen auf allen verkaufsfördernden (inkl. technischen) Materialien auf verständliche Weise dargestellt sein. Die Internetseiten sowohl der Hersteller als auch der Vertriebspartner müssen ebenfalls die auf dem Reifenlabel dargestellten Informationen der angebotenen Reifen enthalten.
VERANTWORTLICHKEITEN DER VERTRIEBSPARTNER VON REIFENHERSTELLERN (EINZEL- UND GROßHÄNDLER, DIE REIFEN AN ENDVERBRAUCHER VERKAUFEN)
Vertriebspartner, die PKW-Reifen und Reifen für leichte Nutzfahrzeuge verkaufen, müssen sicherstellen, dass;
- jeder Reifen über einen Reifenlabel in Form eines Aufklebers verfügt, der an gut sichtbarer Stelle am Reifen angebracht sein muss
oder,
- dass vor Verkauf des Reifens dem Endbenutzer die Informationen des Reifenlabels sichtbar präsentiert werden, und dass sich ein Reifenlabel deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Reifens befindet.
Die Informationen des Reifenlabels müssen auch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Reifen zum Verkauf angeboten, aber vom Kunden nicht eingesehen werden können.
Reifenverkäufer müssen für alle Reifen (PKW-Reifen, Reifen für leichte Nutzfahrzeuge, LKW und Busse) sicherstellen, dass für alle verkauften Reifen die Informationen des Reifenlabels dem Kunden auf der Rechnung bzw. mit der Rechnung zur Verfügung gestellt werden.
1 Presseveröffentlichung der Kommission, IP/09/1820